Klavier- und Cembalobauermeisterverordnung (KlaCbMstrV)
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Klavier- und Cembalobauer-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 23.07.1997


§ 6 KlaCbMstrV Übergangsvorschrift

Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt.