Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Ausfertigungsdatum: 24.06.2015


§ 9 KInvFG Verwaltungsvereinbarung

Die Einzelheiten des Verfahrens zur Durchführung dieses Gesetzes werden durch Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die Inanspruchnahme der Finanzhilfen ist an das Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung gebunden.