Ausfertigungsdatum: 16.07.2015
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
| Herstellen von Wachsprodukten | mit 20 Prozent, | 
| Verarbeiten von Roh- und Hilfs- stoffen | mit 30 Prozent, | 
| Kundenorientierung und Gestaltung von Wachsprodukten | mit 25 Prozent, | 
| Betriebliche Herstellungsprozesse | mit 15 Prozent, | 
| Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. | 
(2) Die Abschluss- und Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Kundenorientierung und Gestaltung von Wachsprodukten“, „Betriebliche Herstellungsprozesse“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn