Ausfertigungsdatum: 16.07.2015
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Herstellen von Wachsprodukten | mit 20 Prozent, |
Verarbeiten von Roh- und Hilfs-
stoffen | mit 30 Prozent, |
Kundenorientierung und Gestaltung
von Wachsprodukten | mit 25 Prozent, |
Betriebliche Herstellungsprozesse | mit 15 Prozent, |
Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. |
(2) Die Abschluss- und Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Kundenorientierung und Gestaltung von Wachsprodukten“, „Betriebliche Herstellungsprozesse“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn