Kerzenhersteller- und Wachsbildnerausbildungsverordnung (KhWbAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kerzenhersteller und Wachsbildner und zur Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin

Ausfertigungsdatum: 16.07.2015


§ 12 KhWbAusbV Prüfungsbereiche

Die Abschluss- und Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen von Wachsprodukten,
2.
Verarbeiten von Roh- und Hilfsstoffen,
3.
Kundenorientierung und Gestaltung von Wachsprodukten,
4.
Betriebliche Herstellungsprozesse sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.