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Kraftfahrzeugtechnikermeisterverordnung (KfzTechMstrV)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 10.08.2000


§ 8 KfzTechMstrV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

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