Kraftfahrzeugtechnikermeisterverordnung (KfzTechMstrV)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 10.08.2000


§ 5 KfzTechMstrV Fachgespräch

Auf der Grundlage der Prüfungsleistungen in der Situationsaufgabe ist ein Fachgespräch zu führen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen kann, die der Situationsaufgabe zugrunde liegen, den Ablauf der Situationsaufgabe begründen sowie mit der Situationsaufgabe verbundene berufsbezogenen Probleme und deren Lösungen darstellen kann und dabei in der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.