(KfzAnmVerlG)
Gesetz zur Verlängerung der Regelung über die Anmietung von Kraftfahrzeugen im Werkverkehr nach dem Einigungsvertrag

Ausfertigungsdatum: 11.01.1993


Eingangsformel KfzAnmVerlG

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: