(KflDiAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft

Ausfertigungsdatum: 25.06.2001


§ 2 KflDiAusbV Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre.