(KflDiAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft

Ausfertigungsdatum: 25.06.2001


§ 1 KflDiAusbV Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Die Ausbildungsberufe

1.
Kaufmann im Gesundheitswesen/Kauffrau im Gesundheitswesen,
2.
(weggefallen)
3.
Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau
werden staatlich anerkannt.