(KErmÄndG)
Gesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen und zur Überleitung gebührenrechtlicher Vorschriften

Ausfertigungsdatum: 22.07.1969


Art 9 KErmÄndG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ausnahme der Artikel 1, 2 und 5 am 1. Juli 1970 außer Kraft.

(2) (weggefallen)

(3) (weggefallen)