(KerIndAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie

Ausfertigungsdatum: 03.06.2005


§ 18 KerIndAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.