Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Betriebliche und technische Kommunikation,
- 6.
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Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen, Bewerten von Arbeitsergebnissen, Geschäftsprozesse,
- 7.
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Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Roh-, Hilfs- und Werkstoffen, Keramisches Rechnen,
- 8.
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Formgebung und Veredlung,
- 9.
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Warten und Pflegen von Betriebsmitteln,
- 10.
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Trocknen und Brennen,
- 11.
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Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen,
- 12.
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Modelle und Formen entwerfen,
- 13.
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Einsetzen von Werkstoffen und Hilfsmitteln für den Modell-, Einrichtungs- und Formenbau,
- 14.
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Herstellen von Werkstücken aus Metall,
- 15.
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Herstellen von dreidimensionalen Werkstücken aus Gips,
- 16.
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Herstellen von dreidimensionalen Werkstücken aus Kunststoffen,
- 17.
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Herstellen von Formen,
- 18.
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Trocknen und Lagern.