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(KEPKfmAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen/zur Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

Ausfertigungsdatum: 22.03.2005


§ 2 KEPKfmAusbV Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

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