(Fundstelle: BGBl. I 2005, 885 - 886)
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, 
- 1.2
- 
                Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis d, 
- 1.3
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.1
- 
                Dienstleistungsangebot, Lernziel a, 
- 4.2
- 
                Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel b, 
- 6.
- 
                Umschlag, Lernziele a und b, 
- 7.1
- 
                Zustellungsvorbereitung, Lernziele d und e, 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.1
- 
                Arbeitsplanung, Lernziele a, b und d, 
- 2.2
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, 
- 4.1
- 
                Dienstleistungsangebot, Lernziel b, 
- 4.2
- 
                Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel c, 
- 4.3
- 
                Qualitätssicherung, Lernziel a, 
- 5.
- 
                Annahme und Abholung, Lernziel a, 
- 6.
- 
                Umschlag, Lernziel c, 
- 7.1
- 
                Zustellungsvorbereitung, Lernziele b und c, 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.4
- 
                Umweltschutz, 
- 2.1
- 
                Arbeitsplanung, Lernziel c, 
- 3.1
- 
                Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a und b, 
- 4.3
- 
                Qualitätssicherung, Lernziel d, 
- 7.2
- 
                Zustellungsdurchführung, 
- 8.
- 
                Kassenführung, Lernziel a, 
        zu vermitteln.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 3.2
- 
                Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a und b, 
- 4.3
- 
                Qualitätssicherung, Lernziel c, 
- 7.3
- 
                Zustellungsnachbearbeitung 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 3.1
- 
                Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele c bis e, 
- 3.2
- 
                Teamarbeit und Kooperation, Lernziel c, 
- 4.2
- 
                Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziele a und e, 
- 7.1
- 
                Zustellungsvorbereitung, Lernziel a, 
- 8.
- 
                Kassenführung, Lernziele b und c, 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 
        
            - 7.2
- 
                Zustellungsdurchführung, Lernziele a und b, 
        fortzuführen.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.2
- 
                Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele e und f, 
- 2.1
- 
                Arbeitsplanung, Lernziel e, 
- 4.1
- 
                Dienstleistungsangebot, Lernziel c, 
- 4.2
- 
                Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel d, 
- 4.3
- 
                Qualitätssicherung, Lernziel b, 
- 5.
- 
                Annahme und Abholung, Lernziele b bis e, 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 5.
- 
                Annahme und Abholung, Lernziel a, 
- 6.
- 
                Umschlag, Lernziel c, 
        fortzuführen.