(Fundstelle: BGBl. I 2005, 885 - 886)
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(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
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Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
- 1.2
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Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis d,
- 1.3
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.1
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Dienstleistungsangebot, Lernziel a,
- 4.2
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Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel b,
- 6.
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Umschlag, Lernziele a und b,
- 7.1
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Zustellungsvorbereitung, Lernziele d und e,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
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Arbeitsplanung, Lernziele a, b und d,
- 2.2
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Informations- und Kommunikationssysteme,
- 4.1
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Dienstleistungsangebot, Lernziel b,
- 4.2
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Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel c,
- 4.3
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Qualitätssicherung, Lernziel a,
- 5.
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Annahme und Abholung, Lernziel a,
- 6.
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Umschlag, Lernziel c,
- 7.1
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Zustellungsvorbereitung, Lernziele b und c,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
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Umweltschutz,
- 2.1
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Arbeitsplanung, Lernziel c,
- 3.1
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Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a und b,
- 4.3
-
Qualitätssicherung, Lernziel d,
- 7.2
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Zustellungsdurchführung,
- 8.
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Kassenführung, Lernziel a,
zu vermitteln.
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(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.2
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Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a und b,
- 4.3
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Qualitätssicherung, Lernziel c,
- 7.3
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Zustellungsnachbearbeitung
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.1
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Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele c bis e,
- 3.2
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Teamarbeit und Kooperation, Lernziel c,
- 4.2
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Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziele a und e,
- 7.1
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Zustellungsvorbereitung, Lernziel a,
- 8.
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Kassenführung, Lernziele b und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 7.2
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Zustellungsdurchführung, Lernziele a und b,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
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Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele e und f,
- 2.1
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Arbeitsplanung, Lernziel e,
- 4.1
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Dienstleistungsangebot, Lernziel c,
- 4.2
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Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel d,
- 4.3
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Qualitätssicherung, Lernziel b,
- 5.
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Annahme und Abholung, Lernziele b bis e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.
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Annahme und Abholung, Lernziel a,
- 6.
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Umschlag, Lernziel c,
fortzuführen.