(KEPFachAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

Ausfertigungsdatum: 22.03.2005


§ 4 KEPFachAusbV Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Der Ausbildungsbetrieb:
1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
1.2
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften,
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4
Umweltschutz;
2.
Arbeitsorganisation:
2.1
Arbeitsplanung,
2.2
Informations- und Kommunikationssysteme;
3.
Kommunikation und Kooperation:
3.1
Kundenorientierte Kommunikation,
3.2
Teamarbeit und Kooperation;
4.
Leistungserstellung:
4.1
Dienstleistungsangebot,
4.2
Rechtliche Rahmenbedingungen,
4.3
Qualitätssicherung;
5.
Annahme und Abholung;
6.
Umschlag;
7.
Auslieferung:
7.1
Zustellungsvorbereitung,
7.2
Zustellungsdurchführung,
7.3
Zustellungsnachbearbeitung;
8.
Kassenführung.