(KEPFachAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

Ausfertigungsdatum: 22.03.2005


§ 1 KEPFachAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen wird staatlich anerkannt.