KDV-Erstattungsverordnung (KDVErstattV)
Verordnung über die Erstattung von Auslagen, Verdienstausfall und Aufwendungen bei der Anhörung im Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerin oder Kriegsdienstverweigerer

Ausfertigungsdatum: 03.11.2003


§ 2 KDVErstattV Tagegeld, Übernachtungsgeld

Für das Tage- und Übernachtungsgeld gelten die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.