(KastrG)
Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden

Ausfertigungsdatum: 15.08.1969


§ 1 KastrG Begriffsbestimmung

Kastration im Sinne dieses Gesetzes ist eine gegen die Auswirkungen eines abnormen Geschlechtstriebes gerichtete Behandlung, durch welche die Keimdrüsen eines Mannes absichtlich entfernt oder dauernd funktionsunfähig gemacht werden.