(KartRingfV 2001)
Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit

Ausfertigungsdatum: 05.06.2001


§ 7 KartRingfV 2001 Züchtungs- und Haltungsverbot

Das Züchten und das Halten der Schadorganismen nach § 1 Abs. 1 sowie das Arbeiten mit diesen Schadorganismen sind verboten.