Kapazitätsreserveverordnung (KapResV)
Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve

Ausfertigungsdatum: 28.01.2019


Inhaltsübersicht KapResV

Teil 1Allgemeine Bestimmungen

§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Verhältnis zu den Strommärkten, Anschlussverwendung
§  4Anzeige- und Mitteilungspflichten der Betreiber
§  5Verhältnis zur Regelenergie, zu abschaltbaren Lasten und zur Netzreserve

Teil 2Beschaffungsverfahren Kapazitätsreserve

§  6Grundsätze der Beschaffung, Zuständigkeit
§  7Gegenstand der Beschaffung
§  8Ausschreibungs- und Erbringungszeitraum
§  9Teilnahmevoraussetzungen
§ 10Sicherheitsleistung
§ 11Bekanntmachung der Beschaffung
§ 12Höchstwert
§ 13Fristen, Bindung an Gebote
§ 14Gebote
§ 15Regeln für die Zusammenlegung
§ 16Beizufügende Nachweise und Erklärungen
§ 17Prüfung und Ausschluss von Geboten und Bietern
§ 18Zuschlag
§ 19Vergütung
§ 20Teilnahme von Anlagen der Netzreserve
§ 21Rechte und Pflichten aus dem Kapazitätsreservevertrag, Änderung und Übertragung des Vertrages
§ 22Kündigung des Vertrages
§ 23Nachbeschaffung

Teil 3Einsatz der Kapazitätsreserve

§ 24Grundsätze
§ 25Aktivierung
§ 26Abruf
§ 27Verfügbarkeit
§ 28Funktionstest
§ 29Probeabrufe, Testfahrten
§ 30Nachbesserung

Teil 4Abrechnung

§ 31Abrechnung zwischen Übertragungsnetzbetreiber und Betreiber der Kapazitätsreserveanlage
§ 32Abrechnung zwischen Übertragungsnetzbetreiber und Bilanzkreisverantwortlichem
§ 33Kosten und Erlöse

Teil 5Vertragsstrafen

§ 34Zahlungspflichten bei Nichtverfügbarkeit der Anlage
§ 35Ausschluss bei höherer Gewalt
§ 36Verstoß gegen grundlegende Pflichten

Teil 6Aufgaben der Netzbetreiber

§ 37Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung
§ 38Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten
§ 39Durchsetzung von Vertragsstrafen
§ 40Rückgabe der Sicherheiten
§ 41Mitwirkungspflicht der Verteilernetzbetreiber

Teil 7Aufgaben der Bundesnetzagentur

§ 42Festlegungen
§ 43Betriebsuntersagung

Teil 8Schlussbestimmungen

§ 44Auskunftsanspruch
§ 45Löschung von Daten
§ 46Rechtsschutz
§ 47Inkrafttreten