Ausfertigungsdatum: 28.01.2019
Gegenstand der Beschaffung ist die nach § 13e Absatz 2 und 5 des Energiewirtschaftsgesetzes bestimmte Größe der Kapazitätsreserve für den jeweiligen Erbringungszeitraum in Megawatt abzüglich der für diesen Erbringungszeitraum bereits gebundenen Reserveleistung.