(KapErhStG§8Abs1DV)
Verordnung zur Durchführung des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer

Ausfertigungsdatum: 28.02.1962


Eingangsformel KapErhStG§8Abs1DV

Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. November 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1917) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates: