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(KapErhStG§8Abs1DV)
Verordnung zur Durchführung des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer

Ausfertigungsdatum: 28.02.1962


§ 8 KapErhStG§8Abs1DV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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