(KapErhStG)
Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln

Ausfertigungsdatum: 30.12.1959


§ 11 KapErhStG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.