Kapitalausstattungs-Verordnung (KapAusstV)
Verordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen

Ausfertigungsdatum: 18.04.2016


§ 7 KapAusstV Ausnahme von der Mindestkapitalanforderung für bestimmte kleinere Vereine

Für kleinere Vereine, deren Satzung vorsieht, dass Nachschüsse vorbehalten sind oder Versicherungsansprüche gekürzt werden, und deren jährliche Beiträge 1,9 Millionen Euro nicht übersteigen, entfällt der Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung.