(KaffeeRatVorRV)
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Internationale Kaffee-Organisation nach der Entschließung Nr. 264 des Internationalen Kaffee-Rates vom 14. April 1973 zur Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens 1968

Ausfertigungsdatum: 06.02.1974


§ 1 KaffeeRatVorRV

Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Internationale Kaffe-Organisation gilt das Internationale Kaffee-Übereinkommen 1968 (Bundesgesetzbl. 1968 II S. 665) in der Fassung der Entschließung Nr. 264 des Internationalen Kaffee-Rates vom 14. April 1973 zur Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens 1968. Die Entschließung wird nachstehend veröffentlicht.