(KälteMechaAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik/zur Mechatronikerin für Kältetechnik

Ausfertigungsdatum: 20.07.2007


§ 2 KälteMechaAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.