(JudDenkmStiftG)
Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"

Ausfertigungsdatum: 17.03.2000


§ 8 JudDenkmStiftG Ehrenamtliche Tätigkeit

Die Mitglieder des Kuratoriums und des Beirats sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Reisekostenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz.