(JudDenkmStiftG)
Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"

Ausfertigungsdatum: 17.03.2000


§ 12 JudDenkmStiftG Dienstsiegel

Die Stiftung führt ein Dienstsiegel mit einer besonderen Form des Bundesadlers und der Umschrift „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“.