(JubVÄndV 4)
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes

Ausfertigungsdatum: 13.03.1990


Art 5 JubVÄndV 4

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.