(JubVÄndV 4)
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes

Ausfertigungsdatum: 13.03.1990


Art 3 JubVÄndV 4

Eine Neuberechnung der Jubiläumsdienstzeit nach Maßgabe dieser Verordnung erfolgt auf Antrag.