(JMBStiftG)
Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin"

Ausfertigungsdatum: 16.08.2001


§ 14 JMBStiftG Gebühren

Die Stiftung kann nach näherer Bestimmung der Satzung Gebühren und sonstige Entgelte für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für Veranstaltungen erheben.