(JgefSchrGÄndG)
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften

Ausfertigungsdatum: 21.03.1961


Art 6 JgefSchrGÄndG

Dieses Gesetz tritt einen Monat nach seiner Verkündung in Kraft.