Jugendarrestvollzugsordnung (JAVollzO)
Verordnung über den Vollzug des Jugendarrestes

Ausfertigungsdatum: 12.08.1966


§ 24 JAVollzO Bitten und Beschwerden

Dem Jugendlichen wird Gelegenheit gegeben, Bitten und Vorstellungen sowie Beschwerden in Angelegenheiten, die ihn selbst betreffen, an den Vollzugsleiter zu richten.