Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Ausfertigungsdatum: 16.10.1990


§ 8 JArbSchUV Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift

Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.