Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)
Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen

Ausfertigungsdatum: 02.05.2013


§ 17 IZÜV Übergangsvorschrift

Verfahren, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen worden sind, sind nach den Vorschriften dieser Verordnung zu Ende zu führen. Eine Wiederholung von Verfahrensabschnitten ist nicht erforderlich.