Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)
Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen

Ausfertigungsdatum: 02.05.2013


§ 11 IZÜV Anwendungsbereich

Der Abschnitt 3 dieser Verordnung gilt für das Einleiten von Abwasser im Sinne des Anhangs 33 Teil A der Abwasserverordnung in Gewässer und Abwasseranlagen.