Intelligente Verkehrssysteme Gesetz (IVSG)
Gesetz über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern

Ausfertigungsdatum: 11.06.2013


§ 5 IVSG Aufgabenübertragung

Die Bundesanstalt für Straßenwesen nimmt im Rahmen der bundesrechtlichen Regelungsbefugnisse die Aufgaben als Nationale Stelle wahr.