Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. IUCNVorV
  4. § 7
< § 6
Schlussformel >

(IUCNVorV)
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Internationale Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Hilfsquellen

Ausfertigungsdatum: 31.03.2017


§ 7 IUCNVorV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz