Ausfertigungsdatum: 10.07.1997
(Fundstelle: BGBl. I 1997, 1752 - 1758; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Abschnitt I: Gemeinsame Ausbildungsinhalte | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
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1. | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | ||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben |
b) | Aufbau des ausbildenden Betriebes erläutern | ||
c) | Art und Rechtsform des Betriebes erläutern | ||
d) | die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Behörden und Gewerkschaften beschreiben | ||
1.2 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | rechtliche Vorschriften zur Berufsausbildung erläutern, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis erklären |
b) | die Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen | ||
c) | die Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen | ||
d) | berufliche Fortbildungsmöglichkeiten beschreiben und Aufstiegsmöglichkeiten nennen | ||
e) | wesentliche Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechtes beschreiben und ihre Bedeutung für das Arbeitsverhältnis erklären | ||
f) | eigene Entgeltabrechnung erläutern | ||
g) | Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | ||
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
1.4 | Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | |
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
2. | Geschäfts- und Leistungsprozesse (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | ||
2.1 | Leistungserstellung und -verwertung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | den Prozeß der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben |
b) | Wirtschaftlichkeit und Produktivität betrieblicher Leistungen beurteilen | ||
c) | Einfluß der Wettbewerbssituation auf die Leistungserstellung und -verwertung darstellen | ||
d) | die Rolle von Kunden und Lieferanten für die Leistungserstellung und -verwertung erläutern | ||
2.2 | Betriebliche Organisation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Aufgaben im Ausbildungsbetrieb unterscheiden |
b) | die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisationseinheiten beschreiben, insbesondere Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse darstellen | ||
c) | Vor- und Nachteile von zentralen und dezentralen Organisationsformen erläutern | ||
d) | Schwachstellen im Betriebsablauf aufzeigen, Verbesserungen vorschlagen | ||
2.3 | Beschaffung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) | Bedarf an Informations- und telekommunikationstechnischen Produkten und Dienstleistungen ermitteln |
b) | Produktinformationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten | ||
c) | Angebote einholen und vergleichen | ||
d) | Bestellvorgänge planen und durchführen, Wareneingang kontrollieren | ||
2.4 | Markt- und Kundenbeziehungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) | bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen, Konditionen von Wettbewerbern vergleichen |
b) | Bedürfnisse und Kaufverhalten von Benutzern informations- und telekommunikationstechnischer Systeme feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden | ||
c) | Kunden unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren und beraten sowie Kundeninteressen berücksichtigen | ||
d) | Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Grundsätze gestalten | ||
e) | an der Vorbereitung von Verträgen und Vertragsverhandlungen mitwirken, über Finanzierungsmöglichkeiten informieren | ||
f) | an Marketing- und Verkaufsförderungsmaßnahmen mitwirken | ||
g) | Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis darstellen | ||
2.5 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.5) | a) | die Notwendigkeit der Steuerung und Kontrolle der Geschäftsprozesse begründen |
b) | Kosten und Erträge für erbrachte Leistungen errechnen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten | ||
c) | Ergebnisse der Betriebsabrechnung für Controllingzwecke auswerten | ||
d) | Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen und aufbereiten, in geeigneter Form darstellen und interpretieren | ||
3. | Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) | ||
3.1 | Informieren und Kommunizieren (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | Informationsquellen, insbesondere technische Unterlagen, Dokumentationen und Handbücher, in deutscher und englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten |
b) | Gespräche situationsgerecht führen und Sachverhalte präsentieren, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden | ||
c) | Informationen aufgabenbezogen bewerten und auswählen | ||
d) | Schriftverkehr durchführen und Protokolle anfertigen | ||
e) | Daten und Sachverhalte visualisieren und Grafiken erstellen sowie Standardsoftware anwenden | ||
f) | die Auswirkungen des eigenen Kommunikations- und Informationsverhaltens in beruflichen Kontexten erkennen und Strategien zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien anwenden | ||
3.2 | Planen und Organisieren (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen |
b) | den eigenen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomischer Aspekte gestalten | ||
c) | Termine planen und abstimmen, Terminüberwachung durchführen | ||
d) | Probleme analysieren und als Aufgabe definieren, Lösungsalternativen entwickeln und beurteilen | ||
e) | unterschiedliche Lerntechniken anwenden | ||
f) | Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsgestaltung vorschlagen | ||
g) | Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzen | ||
3.3 | Teamarbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Aufgaben im Team planen, entsprechend den individuellen Fähigkeiten aufteilen, Zusammenarbeit aktiv gestalten |
b) | Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten | ||
c) | Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden | ||
4. | Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) | ||
4.1 | Einsatzfelder und Entwicklungstrends (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | marktgängige Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik nach Einsatzbereichen, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit unterscheiden |
b) | Veränderungen von Einsatzfeldern für Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen | ||
c) | technologische Entwicklungstrends von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen bewerten | ||
d) | Auswirkungen der technologischen Entwicklung auf Lösungskonzepte aktueller informations- und telekommunikationstechnischer Systeme darstellen | ||
4.2 | Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | Systemarchitekturen und Hardwareschnittstellen marktgängiger informations- und telekommunikationstechnischer Systeme unterscheiden sowie Kompatibilität von Speicherbausteinen, Ein-/Ausgabekomponenten und Peripheriegeräten beurteilen |
b) | verschiedene Speichermedien sowie Ein- und Ausgabegeräte nach Einsatzbereichen unterscheiden | ||
c) | marktgängige Betriebssysteme, ihre Komponenten und ihre Anwendungsbereiche unterscheiden | ||
4.3 | Anwendungssoftware (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.3) | a) | Anwendungssoftware nach Einsatzbereichen unterscheiden |
b) | Hardware- und Systemvoraussetzungen beurteilen | ||
c) | Leistungsfähigkeit und Erweiterbarkeit beurteilen | ||
4.4 | Netze, Dienste (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.4) | a) | Hard- und Softwaresysteme sowie gängige Datenformate zur Datenübertragung unterscheiden |
b) | Netzwerkarchitekturen unterscheiden | ||
c) | Netzwerkbetriebssysteme nach Leistungsfähigkeit und Einsatzbereichen beurteilen | ||
d) | Angebote von Informations- und Telekommunikationsdiensten und Konditionen zur Nutzung vergleichen | ||
e) | systemtechnische Voraussetzungen für die Nutzung von Informations- und Telekommunikationsdiensten schaffen | ||
5. | Herstellen und Betreuen von Systemlösungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) | ||
5.1 | Ist-Analyse und Konzeption (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1) | a) | Hard- und Software-Ausstattung eines Arbeitsplatzsystems zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben ermitteln sowie Arbeitsablauf, Datenflüsse und Schnittstellen analysieren |
b) | Anforderungen an ein Arbeitsplatzsystem unter Berücksichtigung der organisatorischen Abläufe und der Anforderungen der Benutzer feststellen | ||
c) | Hard- und Softwarekomponenten auswählen sowie Lösungsvarianten entwickeln und beurteilen | ||
d) | Datenmodelle entwerfen | ||
e) | die zu erbringende Leistung dokumentieren | ||
5.2 | Programmiertechniken (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2) | a) | prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen unterscheiden |
b) | Programmierlogik und Programmiermethoden anwenden | ||
c) | Anwendungen in einer Makro- oder Programmiersprache erstellen | ||
5.3 | Installieren und Konfigurieren (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) | a) | Systeme zusammenstellen und verbinden |
b) | Hardware und Betriebssystem installieren und konfigurieren | ||
c) | Anwendungsprogramme, insbesondere marktübliche Büroanwendungen, installieren und konfigurieren | ||
d) | Systeme testen | ||
e) | Konfigurationsdaten festhalten sowie Systemdokumentation zusammenstellen | ||
5.4 | IT-Sicherheit, Datenschutz und Urheberrecht (§ 4 Absatz 1 Nummer 5.4) | a) | rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zur IT-Sicherheit einhalten |
b) | Bedrohungsszenarien und Schadenspotentiale erkennen und bewerten | ||
c) | Schutzmechanismen für informations- und telekommunikationstechnische Systeme anwenden | ||
d) | Vorschriften zum Datenschutz einhalten | ||
e) | Vorschriften zum Urheberrecht einhalten | ||
5.5 | Systempflege (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.5) | a) | Datenbankmodelle unterscheiden |
b) | Datenbanken einrichten und verwalten, Datenbankabfragen durchführen | ||
c) | Daten unterschiedlicher Formate übernehmen | ||
d) | Daten für unterschiedliche Hard- und Softwaresysteme konvertieren | ||
e) | Datensicherung durchführen | ||
f) | Methoden zur Wiederherstellung von Daten einschließlich Daten defekter Datenträger anwenden | ||
g) | Versionswechsel von Betriebssystemen und Anwendungssoftware durchführen | ||
h) | Störungen unter Einsatz von Diagnosewerkzeugen analysieren und beheben, Fehlertypologie und Fehlerhäufigkeiten ermitteln | ||
i) | Wartungsmaßnahmen durchführen | ||
k) | Serviceleistungen dokumentieren, kalkulieren und abrechnen | ||
Abschnitt II: Berufsspezifische Ausbildungsinhalte | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
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6. | Systemtechnik (§ 4 Abs. 1 Nr. 6) | ||
6.1 | Systemkomponenten (§ 4 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | Komponenten für Systeme der Informationsund Telekommunikationstechnik auswählen und zusammenbauen |
b) | Hardwarekonfigurationen und Baugruppen kundenspezifisch modifizieren | ||
c) | Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden | ||
d) | informations- und telekommunikationstechnische Geräte aufstellen und anschließen | ||
e) | Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, anpassen und in Betrieb nehmen, insbesondere Schnittstellen, Übertragungswege und Übertragsprotokolle | ||
6.2 | Ergonomische Geräteaufstellung (§ 4 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | Arbeitsumgebung und Arbeitsplatz hinsichtlich der Ergonomie beurteilen |
b) | Geräte, Möbel und Zusatzgeräte entsprechend der örtlichen Gegebenheiten und der Lichtverhältnisse sowie der Arbeitsabläufe und den Anforderungen der Kunden aufstellen und einrichten | ||
c) | Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung vorschlagen | ||
7. | Installation(§ 4 Abs. 1 Nr. 7) | ||
7.1 | Montagetechnik (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.1) | a) | Geräte, Leitungen, Verteiler und Steckverbindungen am Baukörper und an Kundeneinrichtungen montieren |
b) | Leitungen in Leitungsführungssysteme einbringen | ||
c) | Leitungen konfektionieren, verbinden und an Geräte anschließen | ||
7.2 | Stromversorgung, Schutzmaßnahmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.2) | a) | Stromversorgung hinsichtlich der anzuschließenden informations- und telekommunikationstechnischen Geräte und der VDE-Bestimmungen beurteilen |
b) | Schutzmaßnahmen festlegen | ||
c) | Stromkreise unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften installieren sowie informations- und telekommunikationstechnische Geräte an das Stromversorgungsnetz anschließen | ||
d) | informations- und telekommunikationstechnische Geräte an vorhandenen Potentialausgleich anschließen sowie Widerstand zwischen Körper, Schutzleiteranschlüssen und Potentialausgleich messen und beurteilen | ||
e) | Schutz gegen direktes Berühren durch Besichtigen prüfen | ||
f) | Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, prüfen | ||
g) | Isolationswiderstand messen | ||
h) | Einhaltung der Bestimmungen des Brandschutzes und zur Verlegung von Leitungsnetzen unterschiedlicher Spannungspegel prüfen | ||
i) | informations- und telekommunikationstechnische Geräte sowie sonstige Betriebsmittel unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art auswählen | ||
k) | Prüfungen dokumentieren | ||
7.3 | Datensicherheit, Hard- und Softwaretests (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.3) | a) | Zugangsberechtigungen festlegen |
b) | Datensicherungssysteme hard- und softwareseitig installieren und Datensicherung durchführen | ||
c) | Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikationen prüfen und dokumentieren, Abnahmeprotokolle erstellen | ||
7.4 | Netzwerke (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.4) | a) | Netzwerkbetriebssysteme und Treibersoftware für Hardwarekomponenten installieren, in bestehende Systeme einpassen und in Betrieb nehmen |
b) | drahtgebundene Übertragungssysteme installieren, in Betrieb nehmen und prüfen, insbesondere Netzwerkkomponenten aufstellen und programmieren | ||
c) | drahtlose Übertragungssysteme installieren, in Betrieb nehmen und prüfen | ||
d) | Angriffsszenarien auf Netzwerke erkennen und bewerten | ||
e) | Systeme zur IT-Sicherheit in Netzwerken implementieren | ||
8. | Serviceleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 8) | a) | Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen |
b) | Wartungsverträge vorbereiten | ||
c) | vorbeugende Instandhaltung durchführen | ||
d) | Störungsmeldungen entgegennehmen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten | ||
e) | Produktschulungen planen und durchführen | ||
f) | Serviceleistungen kalkulieren und abrechnen | ||
9. | Instandhaltung(§ 4 Abs. 1 Nr. 9) | a) | Leistungsmerkmale prüfen und beurteilen |
b) | Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen | ||
c) | Experten- und Diagnosesysteme, insbesondere Testsoftware, auswählen | ||
d) | Funktionsfähigkeit von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik und von einzelnen Komponenten prüfen | ||
e) | Signale an Schnittstellen prüfen, Protokolle interpretieren | ||
f) | Netze prüfen, netzwerkspezifische Messungen durchführen | ||
g) | Fehler beseitigen, insbesondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen sowie Software installieren und konfigurieren | ||
h) | Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit anwenden | ||
10. | Fachaufgaben im Einsatzgebiet (§ 4 Abs. 1 Nr. 10) | ||
10.1 | Produkte, Prozesse und Verfahren (§ 4 Abs. 1 Nr. 10.1) | a) | bereichs- und produktspezifische Informationen nutzen |
b) | die für das Einsatzgebiet typischen Produkte, Prozesse und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen an Systemlösungen analysieren und in ein Lösungskonzept umsetzen | ||
c) | Informationswege, -strukturen und -Verarbeitung sowie Schnittstellen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen des Einsatzgebietes analysieren | ||
d) | vorhandene Systeme im Einsatzgebiet erfassen und nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Erweiterbarkeit bewerten | ||
10.2 | Projektplanung (§ 4 Abs. 1 Nr. 10.2) | a) | Projektziele festlegen und Teilaufgaben definieren |
b) | Teilaufgaben unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte planen, insbesondere Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung durchführen | ||
c) | einsatzgebietstypische Verfahren zur Systemkonzeption anwenden | ||
d) | Projektplanungswerkzeuge anwenden | ||
10.3 | Projektdurchführung und Auftragsbearbeitung (§ 4 Abs. 1 Nr. 10.3) | a) | Aufträge unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben kundengerecht ausführen |
b) | die zum Projektumfang gehörenden Fremdleistungen koordinieren | ||
c) | Leistungen externer Anbieter prüfen, überwachen und abnehmen | ||
d) | Gesamtsystem an Kunden übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen | ||
e) | Systemeinführungen unter Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit Kunden abstimmen und kontrollieren | ||
f) | Benutzer in die Bedienung der Systeme einweisen | ||
10.4 | Projektkontrolle, Qualitätssicherung (§ 4 Abs. 1 Nr. 10.4) | a) | Zielerreichung kontrollieren, insbesondere Soll-Ist-Vergleich aufgrund der Planungsdaten durchführen |
b) | Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen | ||
c) | Projektablauf sowie Qualitätskontrollen und durchgeführte technische Prüfungen dokumentieren | ||
d) | bei Störungen im Projektablauf Kunden informieren und Lösungsalternativen aufzeigen | ||
e) | Leistungen abrechnen, Nachkalkulation durchführen, abrechnungsrelevante Daten dokumentieren |