(ITKTAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik

Ausfertigungsdatum: 10.07.1997


§ 6 ITKTAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.