(ITFG)
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

Ausfertigungsdatum: 02.03.2009


§ 1 ITFG Errichtung des Sondervermögens

Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Investitions- und Tilgungsfonds“ errichtet.