(ItalKultInstVorRV)
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die italienischen Kulturinstitute

Ausfertigungsdatum: 28.05.1965


§ 1 ItalKultInstVorRV

Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die italienischen Kulturinstitute gilt der deutsch-italienische Notenwechsel vom 12. Juli 1961. Der Notenwechsel wird nachstehend veröffentlicht.