Ausfertigungsdatum: 10.08.2009
Den Übergang der gegenwärtig vom Deutschland Online Infrastruktur e. V. (DOI-Netz e. V.) wahrgenommenen Aufgaben auf den Bund nach diesem Gesetz einschließlich des Zeitpunkts des Übergangs legen Bund und Länder im DOI-Netz e. V. gemeinsam fest.