Durch die Ausarbeitung und das Fachgespräch gemäß § 24 soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, strategische Unternehmensentscheidungen unter Einhaltung von Ziel- und Zeitvorgaben vorzubereiten und zu treffen:
- a)
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Ausarbeiten von Ideen und Strategien für die geschäftliche Entwicklung des eigenen Unternehmens,
- b)
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Planen und Realisieren von Umsetzungskonzepten inklusive der Sicherung der notwendigen Qualitätsstandards in Bezug auf die formulierten marktorientierten und wirtschaftlichen Vorgaben,
- c)
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Erläutern der vorgeschlagenen, einzusetzenden Methoden und Verfahren,
- d)
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Darstellen der Ergebnisse von Marktanalysen und Marketingstrategien,
- e)
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analytisches Reflektieren der dargestellten Lösungsvorschläge.