Durch die Ausarbeitung und das Fachgespräch gemäß § 24 soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, strategische Unternehmensentscheidungen unter Einhaltung von Ziel- und Zeitvorgaben vorzubereiten und zu treffen:
- a)
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Ausarbeiten von Ideen für neue Technologien zur Integration in das Portfolio (Gesamtbestand) des eigenen Unternehmens,
- b)
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Konzipieren von technologischen Analysen,
- c)
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Planen von Umsetzungskonzepten einschließlich von Qualitätssicherungsaktivitäten in Bezug auf die formulierten technologischen und wirtschaftlichen Vorgaben,
- d)
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Erläutern der vorgeschlagenen, einzusetzenden Methoden und Verfahren,
- e)
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analytisches Bewerten der dargestellten Lösungsvorschläge.