Durch die Ausarbeitung und das Fachgespräch gemäß § 24 soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, strategische Unternehmensentscheidungen unter Einhaltung von Ziel- und Zeitvorgaben vorzubereiten und zu treffen: 
        
            - a)
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                Ausarbeiten von Ideen für neue Technologien zur Integration in das Portfolio (Gesamtbestand) des eigenen Unternehmens, 
- b)
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                Konzipieren von technologischen Analysen, 
- c)
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                Planen von Umsetzungskonzepten einschließlich von Qualitätssicherungsaktivitäten in Bezug auf die formulierten technologischen und wirtschaftlichen Vorgaben, 
- d)
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                Erläutern der vorgeschlagenen, einzusetzenden Methoden und Verfahren, 
- e)
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                analytisches Bewerten der dargestellten Lösungsvorschläge.