Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 
- 4.
- 
                Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
- 
                Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, 
- 6.
- 
                Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse, 
- 7.
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                Herstellen von Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen, 
- 8.
- 
                Beurteilen und Herstellen von Dampfbremsen, 
- 9.
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                Anbringen von Unterkonstruktionen, 
- 10.
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                Aufmessen, Aufreißen, Abwickeln, Zurichten und Montieren von Formstücken, 
- 11.
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                Feststellen von Störungen an Maschinen und Geräten, Veranlassen von Reparaturen.