Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
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Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen,
- 6.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse,
- 7.
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Herstellen von Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen,
- 8.
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Beurteilen und Herstellen von Dampfbremsen,
- 9.
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Anbringen von Unterkonstruktionen,
- 10.
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Aufmessen, Aufreißen, Abwickeln, Zurichten und Montieren von Formstücken,
- 11.
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Feststellen von Störungen an Maschinen und Geräten, Veranlassen von Reparaturen.