Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung,
- 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
-
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
-
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
-
Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen,
- 6.
-
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse,
- 7.
-
Grundfertigkeiten im Trockenbau,
- 8.
-
Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten,
- 9.
-
Arbeiten mit Kunststoffen,
- 10.
-
Bearbeiten von Blechen,
- 11.
-
Herstellen von Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen,
- 12.
-
Anbringen von Unterkonstruktionen,
- 13.
-
Ummanteln von Dämmungen,
- 14.
-
Instandhalten von Werkzeugen und Geräten.