(ISAusbV 1997)
Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie

Ausfertigungsdatum: 31.01.1997


§ 2 ISAusbV 1997 Ausbildungsdauer

(1) Die Stufenausbildung in der Isolier-Industrie dauert insgesamt 36 Monate.

(2) Die Ausbildung in der ersten Stufe zum Ausbildungsberuf Isolierfacharbeiter/Isolierfacharbeiterin dauert 24 Monate. In der darauf aufbauenden zweiten Stufe zum Ausbildungsberuf Industrie-Isolierer/Industrie-Isoliererin dauert die Ausbildung weitere 12 Monate.