(ISAusbV 1997)
Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie

Ausfertigungsdatum: 31.01.1997


§ 12 ISAusbV 1997 Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.